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    Sexarbeit ist eine legale Dienstleistung!
    Wir befürworten die bundesweite Wiedereröffnung von ordnungsgemäß geführten Bordellen und Einrichtungen, damit sichere und geschützte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen gewährleistet werden können.
  • Was ist eigentlich

    #Sexarbeit?

    Unter Sexarbeit verstehen wir

    „eine einvernehmliche sexuelle Dienstleistung zwischen volljährigen Menschen gegen Entgelt.”

    Sexarbeit basiert folglich auf den Werten Selbstbestimmung sowie Freiwilligkeit und ist daher als eine Dienstleistung auf Augenhöhe zu sehen.
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    Sexarbeit ist eine legale Dienstleistung!

    Immer wieder schürt eine kleine Gruppe von Sexkaufgegnern in den Medien und auch in Teilen der Politik die Debatte über ein generelles Sexkaufverbot. Der derzeitige Corona-Lockdown und die dadurch bedingte Schließung aller Prostitutionsstätten soll nun für die generelle Einführung eines Sexkaufverbots genutzt werden. Ein Verbot der Sexarbeit geht jedoch in die vollkommen falsche Richtung.
    Auch Beratungsstellen und Verbände warnen eindringlich vor einem Verbot von Sexkauf und/oder der Ausübung von Prostitution und der damit einhergehenden Kriminalisierung von Kunden, Sexworker*innen und Bordellbetreiber*innen in Deutschland. Jede Form der Untersagung von Prostitution erhöht das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt oder anderer Straftaten zu werden und sich sexuell übertragbare Infektionen zuzuziehen. Das Angebot sexueller Dienstleistungen würde zudem nicht kleiner, sondern sich ins Verborgene verlagern. Auch Organisationen wie Amnesty International setzen sich dafür ein, Sexarbeit vom Ruf der Illegalität zu befreien.

    Sexarbeit muss legal bleiben, da Sexarbeit eine wichtige soziale Funktion in der Gesellschaft hat.

    Ihren Beruf auszuüben, wird den Sexarbeiter*innen nicht verboten – jedoch die Möglichkeit, sich für diese auch bezahlen zu lassen.
  • Ist-Situation

    Sexarbeit in Deutschland

    2018 arbeiteten rund 32.800 Menschen offiziell als Sexarbeiter*innen in Deutschland. So viele waren Ende 2018 bei den Behörden lt. dem Statistischen Bundesamt nach dem Prostituiertenschutzgesetz gemeldet. In Berlin waren es zu dieser Zeit 750 Menschen. Eine neuere Erhebung liegt noch nicht vor. Der Großteil der Sexarbeiter*innen (76 Prozent) in Deutschland war zwischen 21 und 44 Jahre alt, sechs Prozent waren zwischen 18 und 20 Jahren alt.
    1927 wurde die Prostitution in Deutschland entkriminalisiert
    2002 wurde das Prostitutionsgesetz beschlossen. Seither ist die Ausübung von Prostitution nicht mehr sittenwidrig
    2017 das Prostituierten­schutzgesetz wurde beschlossen, das unter anderem eine Anmeldepflicht und Gesundheitsberatung vorsieht
    2020 Coronapandemie-bedingte Schließung aller Prostitutionsstätten soll zur generellen Einführung eines Sexkaufverbots genutzt werden
    Alle errungenen Fortschritte der letzten 20 Jahre zum Schutz der Sexarbeiter*innen und zur Legalisierung der Rotlichtbranche würden durch erneute Verbote zunichte gemacht.

  • Ist-Situation

    Stigmatisierung
    & Diskriminierung

    Obwohl seit 2002 die Ausübung der Prostitiution nicht mehr sittenwidrig ist, gibt es nach wie vor viele Vorurteile. Viele Sexarbeiter*innen fürchten sich davor, von ihrem Umfeld enttarnt zu werden und gesellschaftliche Stigmatisierung und Ausgrenzung zu erfahren. Denn Sexarbeit wird nach wie vor als unmoralisch und zwielichtig dargestellt und abgelehnt.

    Wir befürworten die allumfassende Entkriminalisierung der Sexarbeit und die Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigkeiten. Sexarbeit muss endlich als normaler Beruf anerkannt werden, damit Sexarbeiter*innen denselben Schutz und dieselbe Sicherheit wie Dienstleiter*innen aus anderen Branchen erfahren und nicht unter Ausgrenzung oder Stigmatisierung leiden müssen.

    Dazu leisten wir auch im gelebten Alltag mit allen unseren Bezugsgruppen einen notwendigen Beitrag.
    Beim Feminismus geht es um Wahlfreiheit und körperliche Selbstbestimmung – genau wie bei der Sexarbeit.
  • Ist-Situation

    Coronakrise: Sexarbeit in Existenznot!

    Seit März 2020 dürfen Sexarbeiter*innen wegen der Corona-Pandemie nicht arbeiten. Die Bordelle bleiben geschlossen. Durch diese Unterbindung verschärfen sich bereits prekäre Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Das führt bei vielen zur Existenzbedrohung. Aus der Not heraus arbeiten viele Sexarbeiter*innen illegal und werden so in kriminelle Strukturen gedrängt. Das geschieht in der derzeitigen Situation in ungeschützten und unsauberen Arbeitsumgebungen, wodurch sich das Risiko der Infizierung mit sexuell übertragbaren Infektionen und Covid-19-Infektionen mangels Hygienekonzepten unkontrollierbar erhöht. Durch die Betriebsschließungen sind auch für die Bordellbetreiber*innen existenzbedrohende Zustände entstanden.

    Wenn Sexarbeit illegal ist, werden die Menschen der Fähigkeit beraubt, Entscheidungen über ihren eigenen Körper zu treffen und sich selbst und ihre Familien zu ernähren.

    Nur durch die rasche Wiedereröffnung von genehmigten Betriebsstätten mit Hygienekonzepten kann ein sicheres Umfeld für  Sexarbeiter*innen & Kunden garantiert werden.

    Wer wirklich etwas für Menschen in der Sexarbeit tun will, muss ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessern.
  • Nein zum Sexverkauf­verbot

    Wir fordern die bundesweite Wiedereröffnung von ordnungsgemäß geführten Bordellen und Einrichtungen, damit sichere und geschützte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen gewährleistet werden können.

    #REDLIGHTON